Förderung für gewerbliche und kommunale E- Ladestationen (Wallboxen)

900 Euro Förderung für private Ladestationen

BMVI- Förderung für Ladestationen

Nachdem nun Ende Oktober 2021 wieder einmal die Förderung der KFW für die Installation einer Wallbox (E-Ladestation) für private Haushalte ausgelaufen ist, gibt es nun für Betriebe, Firmen und Unternehmen unter anderen Voraussetzungen Zuschüsse für Ladestationen. Diese werden vom BMVI Programm zur Förderung der Elektromobilität bereitgestellt.

Was bedeutet das genau?

Das Bundesverkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine neue Förderrichtlinie für „Nicht öffentlich zugängliche E-Ladestationen (Wallboxen) für Elektroautos diesmal explizit für Unternehmen und Kommunen“ veröffentlicht. Darüber soll künftig der Aufbau von Ladeinfrastruktur und Lademöglichkeiten an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge gefördert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf und Ausbau einer „neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestation inklusive der Erdarbeiten, Netzanschlusses und vieles mehr“ bis zu einer maximalen Förderung von 900 Euro pro Ladepunkt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden.

Hier werden zahlreiche Voraussetzungen gemacht, die am besten auf der Webseite (hier) nachgelesen werden können. Als wichtigste Voraussetzung gilt, das der Ladepunkt sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befindet, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind.

Wie viel wird gefördert?

Derzeit stehen laut der Richtlinie insgesamt 350 Millionen Euro zur Verfügung. Bei maximal 900 Euro je Ladepunkt können so also 388.889 Ladepunkte gefördert werden – greift bei einigen Ladepunkten die 70-Prozent-Regel, können es auch mehr Ladepunkte werden. Wichtige Einschränkung: Für Unternehmen gilt eine Obergrenze von 45.000 Euro (also bei 900 Euro je Ladepunkt insgesamt 50 Stationen), für kommunale Antragsteller gilt diese Einschränkung nicht.
Anders als bei der Wallbox-Förderung für private Ladepunkte (wo nur Ladepunkte mit 11 kW gefördert wurden), werden im Zuge des Programms für gewerbliche Ladepunkte auch jene mit bis zu 22 kW gefördert. Mobile Ladestationen werden weiterhin nicht gefördert. Die Abrechnung und Antragstellung findet ebenfalls über die KFW-Bank statt. Dort ist ab dem 23.11.2021 eine Antragstellung möglich.

Warum eine Förderung für Unternehmen und Kommunen Sinn macht?

Wir wollen Unternehmen und Kommunen den Umstieg auf eine klimafreundliche Flotte erleichtern. Deshalb sorgen wir jetzt für komfortable Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz. Einfach laden, immer und überall: Diesem Ziel sind wir wieder ein ganzes Stück näher gekommen.

Andreas Scheuer

Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI

Schätzungsweise 60-85 Prozent aller Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt. Deswegen muss Ladeinfrastruktur überall dort entstehen, wo die Autos ohnehin über längere Zeit parken. Hinzu kommt: Etwa zwei Drittel aller PKW-Neuzulassungen sind Dienstfahrzeuge. Mit der Förderung von Ladeinfrastruktur auf den Parkplätzen von Unternehmen und Kommunen stärken wir daher gleich zwei wichtige und stark nachgefragte Anwendungsfälle.

Johannes Pallasch

Sprecher des Leitungsteams der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur , BMVI